EU Verordnung zur KI-Kompetenz

Verordnung (EU) 2024/1689

Artikel 4

KI-Kompetenz

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

KI-Kompetenz nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung bietet Firmeninhabern eine wertvolle Gelegenheit, die Effizienz und Innovation ihres Unternehmens zu steigern. Durch die gezielte Schulung der Mitarbeiter in KI-Technologien können Prozesse optimiert und neue Lösungsansätze entwickelt werden, was zu einem signifikanten Wettbewerbsvorteil führt. Gleichzeitig eröffnet es den Mitarbeitern die Chance, ihre Fähigkeiten zu erweitern und sich als unverzichtbare Akteure in der fortschreitenden Digitalisierung ihrer Arbeitsfelder zu positionieren. Unser Ziel war es schon immer, Information zu vermitteln. Jetzt können wir endlich unsere langjährigen Erfahrungen mit Schulungen, die bisher vornehmlich den curassist Pflegekräften zugutekamen, einem breiteren Publikum anbieten. KI-Kompetenz ist somit ein Schlüssel zu nachhaltigem Unternehmenserfolg und beruflicher Weiterentwicklung.

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